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Willkommen bei Festland Mittwoch, 10.03.2010


10.12.2007


Entgeltumwandlung sozialversicherungsfrei !!!
Jetzt ist es offiziell -
die Sozialversicherungspflicht für die Entgeltumwandlung ab 2009 ist vom Tisch!


Jetzt ist es offiziell - die Sozialversicherungspflicht für die Entgeltumwandlung ab 2009 ist vom Tisch!

Der Bundesrat hat am 30.11.2007 dem Gesetz zur zusätzlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung zugestimmt. Damit bleiben die Förderbedingungen für die Entgeltumwandlung auch über 2008 hinaus unverändert. Die Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung ist hiermit auf Dauer festgeschrieben.

Ab sofort können - zeitlich unbegrenzt - bei jeder Form der betrieblichen Altersversorgung Lohnnebenkosten gespart werden. Bei einem Beitrag von z. B. 1000 € bedeutet dies sowohl für Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber eine Ersparnis von bis zu ca. 200 €. Und zusätzlich erfolgt der Aufbau der notwendigen Altersvorsorge!



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