12.02.2010
Das Bürgerentlastungsgesetz
Das Bürgerentlastungsgesetz: Nutzen Sie von Anfang an die Vorteile
Durch das neue Bürgerentlastungsgesetz sind seit dem 1. Januar 2010 die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich voll absetzbar. Je nach steuerlicher Veranlagung sind so jährlich über 2.000 € mehr netto für Sie drin! Für die meisten Bürger macht sich das Netto-Plus jeden Monat gleich auf ihrem Gehaltszettel bemerkbar.
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