03.03.2011
Neuer Garantiezins ab 01-01-2012
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den Höchstrechnungszins (Garantiezins) für Verträge, die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen werden, von derzeit 2,25% auf dann 1,75% gesenkt.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den Höchstrechnungszins (Garantiezins) für Verträge, die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen werden, von derzeit 2,25% auf dann 1,75% gesenkt.
Gleichzeitig werden die Altersgrenzen für die steuerliche Förderung der privaten und betrieblichen Altersversorgung um 2 Jahre angehoben. Die Senkung des Garantiezinses erstreckt sich auch auf versicherungsförmige Pensionsfonds-Versorgungen.
Welche Auswirkungen hat die Senkung des Garantiezinses?
Für bestehende Verträge hat die Senkung des Garantiezinses keine Auswirkung. Die versprochenen und zugesicherten Garantieleistungen werden in voller Höhe auch weiterhin erbracht. Dies gilt auch künftig!
Für Neuabschlüsse ab dem 01.01.2012 fallen jedoch die garantierten Leistungen geringer aus als bisher.
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