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Willkommen bei Festland Sonntag, 20.05.2012


06.04.2011


Gericht verordnet Unisex-Tarife
Gericht verordnet Unisex-Tarife

Versicherungen müssen einheitliche Tarife für Frauen und Männer
anbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag
in Luxemburg entschieden. Unterschiedlich hohe
Versicherungsbeiträge diskriminierten Frauen und seien unzulässig,
lautet die Begründung. Stichtag ist der 21. Dezember 2012.
Bisher hatte es verschiedene Tariftabellen für beide Geschlechter
gegeben - berechnet nach dem statistischen Risiko. Versicherer
argumentierten mit dem Geschlecht als Risikofaktor. Das beurteilt der
EuGH jetzt als unzulässige Diskriminierung. Damit greift europäisches
Recht in die Grundlagen der Berechnungen der privaten
Versicherungswirtschaft ein. Eine Gutachterin des Gerichts berief sich
schon im Vorfeld auf den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Für Frauen kann das auch Nachteile haben: So bezahlen Frauen jetzt weniger für ihre Kfz-Haftpflicht, weil sie im
Durchschnitt weniger Unfälle bauen. Frauen müssen in Deutschland dafür vielfach höhere Beiträge in der
privaten Krankenversicherung zahlen, weil die Versicherer die hohen Kosten für Geburten einkalkulieren.
Männer erhalten - bei gleichen Prämien - höhere monatliche Renten, weil sie im Schnitt kürzer leben als Frauen.
Das europäische Verbot unterschiedlicher Versicherungstarife für Männer und Frauen wird nach Ansicht von
Branchenvertretern zu höheren Beiträgen führen. „Es ist davon auszugehen, dass die Versicherungen teurer
werden“, sagte Allianz-Deutschland-Chef Markus Rieß am Dienstag auf einer Branchenkonferenz in München.
Es sei falsch, Ungleiches gleich zu behandeln. Auch der Branchenverband GDV kritisierte die Entscheidung: Die
Differenzierung nach Risiken, die vom Geschlecht des Versicherten abhängen, habe bisher zu insgesamt
günstigen Tarifen geführt, sagte Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth. Für eine Beurteilung der Folgen
sei es aber noch zu früh.
Bestehende Verträge seien nicht von dem Urteil betroffen, erklärte der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV). Der EuGH hebelt damit nach Angaben des GDV eine Regelung von 2004 aus.
Damals hatte es die EU ihren Mitgliedsstaaten überlassen, eine solche Risikoberechnung weiter zuzulassen.
Deutschland hatte davon im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auch Gebrauch gemacht.

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