Rürup- & Riester-Rente
Rürup-Rente oder Basis-Rente
Seit 2005 gibt es neben der Riester-Rente eine weitere Form der Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird: Die so genannte Rürup-Rente, oder Basis-Rente, benannt nach dem Ökonomen und Regierungsberater Bert Rürup. Gefördert wird die Rürup-Rente über Steuervorteile. Das macht sie vor allem für Selbstständige interessant, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Die Basis-Rente, bzw. Rürup-Rente, ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt mit lebenslanger Rentenzahlung. Für diese "Renten" gelten bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Gestaltungsmerkmale. Sie sind:
a. nicht übertragbar auf andere Personen
b. nicht veräußerbar an eine andere Person
c. nicht kapitalisierbar, also Auszahlung nur als Rente
d. nicht beleihbar, also kein Policendarlehen möglich
e. nicht vererbbar, das heisst der Vertrag endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers.
Steuervorteile für Selbstständige:
Die Rürup-Rente wird nur über Steuervorteile gefördert. Jeder Vorsorgesparer kann einen Teil seiner Aufwendungen für die Rürup-Rente als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Besonders lohnend ist dies für Personen, die in der Lage sind, hohe Beiträge aufzuwenden, also zum Beispiel für Selbstständige am Ende eines guten Geschäftsjahres. Sie haben weitaus weniger Möglichkeiten, steuerbegünstigt für die Rente zu sparen. Denn die Riester-Rente oder Angebote zur betrieblichen Altersvorsorge können diese nicht, oder nur bedingt nutzen.
Ein hoher Teil ist ansetzbar
Ab 2008 können Steuerzahler insgesamt 66 Prozent aller Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Altersversorgung, zu einer berufsständischen Versorgung und zur Rürup-Rente steuerlich absetzen. Der Höchstbetrag liegt bei 20 000 Euro für Alleinstehende und bei 40 000 Euro für Ehepaare. Bis zum Jahr 2025 erhöt sich der Anteil der steuerlich berücksichtigungsfähig ist, um zwei Prozentpunkte jährlich. Ab 2025 können Steuerzahler dann ihre gesamten Aufwendungen bis zur Obergrenze von 20 000 bzw. 40 000 Euro (Alleinstehende / Ehepaare) steuerlich geltend machen.
Arbeitnehmer profitieren weniger
Für Selbstständige bedeutet dies: Um die Steuervorteile voll auszuschöpfen, können sie in 2008 maximal 20 000 Euro (für Ledige!) in eine Rürup-Rente investieren. Arbeitnehmer sollten dagegen bedenken, dass zu ihren Vorsorgeaufwendungen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen. Soweit vorhanden müssen Arbeitnehmer auch noch die betriebliche Vorsorge berücksichtigen.
Riester-Rente
Riester - wer war das? Herr Riester war ein Minister, der die nach ihm benannte Sparform im Zuge einer Reform der gesetzlichen Rentenversicherung ins Leben rief. Dies war in den Jahren 2000/2001 und seit dem haben sich schon über 9 Millionen Deutsche dafür entschieden einen Riester Vertrag abzuschließen.
Riestern ist denkbar einfach. Jeder Arbeitnehmer oder Beamte und deren Ehepartner kann die Vorteile der Riester Altersvorsorge in Anspruch nehmen. Für Selbstständige ist dies leider nicht möglich, dennoch kann es auch hier Ausnahmen geben.
Wichtig ist, das jeder unmittelbar Berechtigte einen gewissen Prozentsatz seines Einkommens in einen Riester Sparvertrag einzahlt. Derzeit sind dies 4 Prozent des Bruttovorjahreseinkommens, welches angespart werden muss um die volle Förderung zu erhalten. Dafür erhält der Sparer einen staatlichen Zuschuss von 154 Euro, jedoch sind noch weitere Förderungen möglich. So können Sie für Ihren Lebenspartner weitere 154 Euro an Förderung erhalten und zusätzlich noch für jedes Kind 185 Euro für Kinder die nach 2007 geboren werden sogar 300 Euro jährlich! Somit kann eine Familie mit 2 Kindern, wenn Sie sich für die Riester Vorsorge entscheidet, einen Zuschuss von bis zu 678 Euro pro Jahr vom Staat erhalten.
Die Riester Rente ist aus unserer Sicht eine sinnvolle Kapitalanlage für die Altersvorsorge, welche zusätzlich noch staatlich gefördert wird.Wer kann die Riester Rente in Anspruch nehmen?
Die Riester-Rente, benannt nach dem früheren Bundesminister für Arbeit und Soziales, ist seit Jahren eine unverzichtbare Ergänzung zur herkömmlichen Rentenversicherung. Die Verträge schließt man mit privaten Trägern; die eigenen Einzahlungen werden durch staatliche Zulagen aufgestockt.
Davon können alle profitieren, die der Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, also alle Arbeitnehmer, rentenversicherungspflichtige Selbständige, aber auch Bezieher von Lohnersatzleistungen und nach dem Gesetz über die Alterssicherung für Landwirte Pflichtversicherte. Ferner können auch Beamte und Richter die Förderung in Anspruch nehmen.
Ebenso zulagenfähig sind Kindererziehende (sofern das Kind jünger als drei Jahre ist), Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher des Arbeitslosengeldes I und auch Empfänger des Arbeitslosengeldes II. Letztgenannte sind auch dann förderfähig, wenn sie wegen zu hohen Vermögens vorübergehend keine Leistungen beziehen.
Das System der Riester-Rente ist nach anfänglichen Schwierigkeiten inzwischen recht unkompliziert gestaltet, so dass ein Vertrag schnell und risikolos abgeschlossen werden kann.
Welcher Produktanbieter und welche Vertragsform die richtige für Sie ist, klären wir in einem persönlichem Beratungsgespräch.
|