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News-Archiv | Artikel vom 18.10.2017

Ehe, Drohnen, Hasskriminalität – Was sich alles ändert

Kurz vor Toresschluss hat der Bundestag im Sommer in einem wahren Kraftakt noch eine ganze Reihe von Gesetzen verabschiedet. Einige sind nach Zustimmung durch den Bundesrat jetzt zum 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Das ist neu:

  • Drohnen und Modellflugzeuge mit über 250 Gramm müssen eine feuerfeste Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers tragen. Bei einem Gewicht von zwei Kilogramm oder mehr muss der Betreiber, ähnlich wie beim Führerschein, seine Kenntnisse nachweisen.
  • Die Ehe für alle ist Realität. Paare jedweden Geschlechts haben jetzt dieselben Rechte wie Ehen zwischen Mann und Frau; sie dürfen auch Kinder adoptieren.
  • Krankenhäuser dürfen Arbeitsunfähigkeit bescheinigen und Medikamente, Heil- und Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege für eine Woche verordnen. Sie müssen weiterbehandelnde Ärzte und Einrichtungen über ihre Maßnahmen informieren.
  • Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen, die ab Oktober von Unternehmen, institutionellen Anlegern und halbstaatlichen Stellen erworben werden, unterliegen nicht länger der Einlagensicherung. Natürliche Personen und Stiftungen sind von dieser Regelung aber nicht betroffen.
  • Wenn es der Richter oder die Richterin erlaubt, sind Tonübertragungen von Gerichtsverhandlungen und der Urteilsverkündung für Medienvertreter jetzt zulässig.
  • Hasskriminalität im Internet soll stärker bekämpft werden. Betreiber von sozialen Netzwerken wie Facebook oder YouTube müssen offensichtlich strafbare Inhalte jetzt innerhalb von 24 Stunden löschen oder sperren.

Übrigens: Recht haben und Recht bekommen sind nicht immer dasselbe. Zu Ihrem guten Recht verhilft Ihnen eine Rechtsschutzversicherung.




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